Konditionen
Das Honorar des Rechtsanwalts
Wir nehmen grundsätzlich die Berechnung unserer Leistungen auf der Grundlage des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG), der allgemeinen Honorarkriterien (AHK) und des Notariatstarifgesetzes (NTG) vor.
Pauschalhonorare machen jedoch dann Sinn, wenn die einzelnen Leistungen für einen Arbeitsvorgang (etwa Vertragserrichtung bei Kauf-, Schenkungs-, Mietvertrag) teurer kämen, als eine vorab festgelegte Vergütung. In diesen Fällen vereinbaren wir mit Ihnen ein Pauschalhonorar für die geleistete Arbeit. Ein Pauschalhonorar ist zudem sinnvoll, wenn eine ganzjährige Beratung bei immer wieder anfallenden außergerichtlichen Leistungen gewünscht wird, wie etwa für Unternehmen oder Gemeinden.